Donnerstag, April 3, 2025

Fangliste 2024

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  • Erstellungsdatum 14. Juni 2019
  • Zuletzt aktualisiert 2. Januar 2025

Fangliste 2024

Die Fangliste ist bis zum 01.02.2025 (spätester Eingangstermin!) abzugeben oder per Brief, Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle zu senden. Bei verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe ist ein Bußgeld von 20 Euro zu zahlen. Der neue Angelschein wird erst nach Abgabe der Fangliste und Zahlung des Bußgeldes ausgehändigt.

Malte L.

Medienreferent und Webmaster

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