Beiträge
Vereinsbeiträge:
Vereinsbeiträge / Gebühren:
Es handelt sich hier um jährliche Gebühren, die Anfang des Jahres (oder bei Vereins eintritt) fällig werden.
Die Beiträge können Sie überweisen oder bequem per Lastschrift abbuchen lassen (siehe Mitglied werden).
Stand: 01.03.2022
Beitrag | Betrag |
Aktiver Mitgliedsbeitrag | 70,00€ |
Passiver Mitgliedsbeitrag
Ein Wechsel zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft ist nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich |
25,00€ |
Beitrag Jugendliche ab 14 Jahre | 28,00€ |
Beitrag Jugendliche unter 14 Jahre (ohne Weserschein) |
21,00€ |
Nichtteilnahme am Arbeitsdienst | 30,00€ |
Bußgeld für nicht oder verspätet abgegebene Fangliste
Der Erlaubnisschein wird erst nach Zahlung des Bußgeldes ausgegeben |
20,00€ |
Aufnahmegebühr Erwachsene | 60,00€ |
Aufnahmegebühr Jugendliche | 0,00€ |
Gewässerkarte Pacht IV
Neu aufnahmen erhalten kostenlos eine Gewässerkarte |
5,00€ |
Lehrgangs-/Prüfungsgebühr Fischerprüfung für Mitglieder und Jugendliche bis 17 Jahre. |
*1 (siehe unten) |
Lehrgangs-/Prüfungsgebühr Fischerprüfung für Nichtmitglieder. |
*1 (siehe unten) |
Gastscheine für unsere Vereinsgewässer: Osterholzer See (ehm.: Radio Bremen See), Panrepel See, Rodenseen (ehm.: Osterloh Seen), Mahndorfer See. Pro Gewässer | 10 – 60 € (siehe unten i) |
Gastscheine Pachtgemeinschaft Weser IV: . Voraussetzung (siehe unten ii) | 10 – 60 € (siehe unten i) |
i) Gastscheine / Gastkarten Pachtgemeinschaft Weser IV:
1 Tag 10,- €
1 Woche 30,- €
1 Monat 60,- €
Die Gastkarte ist am jeweiligen Tag von 0 Uhr bis 24Uhr gültig
ii) Regelung für die Gastscheine der Pachtgemeinschaft Weser IV
Ab dem 01.01.2022 gibt es eine Änderung bei der Ausgabe der Gastscheine für die Gewässer der Pachtgemeinschaft Weser IV.
Die Ausgabe der Gastscheine findet nur noch in der Geschäftsstelle unseres Vereins zu den normalen Öffnungszeiten statt.
Gastscheine werden nur noch an Gäste von Mitgliedern der jeweiligen Vereine der Pachtgemeinschaft Weser IV ausgegeben.
Dafür ist es erforderlich, dass das entsprechende Mitglied zusammen mit seinem Gast, oder mit den entsprechenden Unterlagen seines Gastes, in der Geschäftsstelle vorstellig wird. Der Gast muss die Mitgliedschaft in einem Angelverein nachweisen und die Bescheinigung der Fischerprüfung vorlegen.
Das Mitglied und der Gast werden auf dem Gastschein registriert und unterschreiben diesen. Sie dürfen nur gemeinsam zum Angeln gehen.
Es gelten für den Gast die Auflagen und Bedingungen des Erlaubnisscheines der Pachtgemeinschaft Weser IV des begleitenden Mitgliedes.
*1 Die Lehrgangs-/Prüfungsgebühr für die Fischerprüfung bitte der Homepage des Landesfischereiverband Bremen e.V. entnehmen.
Info: http://lfvbremen.de/temp/info%20neue%20pruefungen_2.pdf
Termine: http://lfvbremen.de/1_Start/10_Fischerprüfung.html
Anträge: http://lfvbremen.de/14_Downloads.html
Falls ein Link nicht mehr verfügbar ist, bitte über die lfvbremen.de Homepgae direkt gehen